16.4 Asperation Angriff Die von der Vorinstanz als für den Angriff als angemessen erachtete Strafe von drei Monaten und die Asperation der Einsatzstrafe um zwei Monate (pag. 1287, S. 54 der Urteilsbegründung) blieb im Berufungsverfahren unbestritten. Die Kammer erachtet diese Strafe ebenfalls als verschuldensangemessen. Es ergibt sich somit eine Strafe von 16 Monaten. 16.5 Täterkomponenten 16.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von E.________ kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag.