__ den Schlägen mit dem Gürtel zugeordnet werden. Im Video ist erkennbar, dass der Gürtel um die Hand gewickelt wurde, nicht aber, dass die Schnalle nach vorne eingesetzt worden wäre. Auch wurde der Gürtel nicht sichergestellt und dessen Beschaffenheit ist unbekannt. Zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Verteidigung ist das Verletzungspotential der Schläge strittig. Dieses lässt ich aufgrund der erwähnten beweismässigen Unklarheiten jedoch nur schwer bestimmen. Aufgrund des Einsatzes eines Gürtels und der Heftigkeit der Schläge ist das Potenzial jedenfalls nicht als unerheblich einzustufen.