30 16.3 Asperation versuchte einfache Körperverletzung E.________ schlug mehrmals nach Ausholen mit dem um seine Hand gewickelten Gürtel auf I.________ ein. Von der Vorinstanz offengelassen und auf dem Videomaterial nicht klar ersichtlich ist, wo die Schläge von E.________ landeten. Er bewegte sich jeweils hinter G.________. Es handelte sich jedenfalls sicher nicht um Schläge an den Kopf. Sie wurden aber mit Heftigkeit und Ausholen ausgeführt. Allerdings konnte keine der Verletzungen von I.________ den Schlägen mit dem Gürtel zugeordnet werden.