Wie bereits oben ausgeführt (vgl. Ziff. III.14.3.2b), ist allgemein bekannt, dass in den genannten Umständen bei jungen Männern eine mitunter ungünstige Gruppendynamik entstehen kann und es einer gewissen Reife bedarf, sich einer solchen zu entziehen. Dies entschuldigt die Verhaltensweise von E.________ zwar keineswegs. Es darf aber dennoch berücksichtigt werden, dass ihm die Vermeidung der Tat schwerer gefallen sein dürfte als einer reiferen, nüchternen Person ausserhalb einer solchen Gruppe. c) Fazit