28 Nach Angabe der Verteidigung besucht C.________ derzeit bereits freiwillig Therapiesitzungen bei Frau Dr. med. J.________ (pag. 1469). Die Kammer erachtet es – wie bereits die Vorinstanz – als nötig, zielführend und angemessen, C.________ die Weisung zu erteilen, die psychotherapeutische Behandlung (bisher bei Dr. med. J.________) fortzuführen, solange dies ärztlicherseits als notwendig erachtet wird, längstens jedoch bis zum Ablauf der Probezeit.