Andererseits verfügt er über eine feste Arbeitsstelle, hat eine Beziehung und gab an, zurzeit keine Drogen zu konsumieren (pag. 1402). Insgesamt kann C.________ – trotz ein paar Fragezeichen – keine eigentliche Schlechtprognose für die Legalbewährung gestellt werden. Der bedingte Strafvollzug ist ihm folglich zu gewähren, allerdings mit einer leicht erhöhten Probezeit von drei Jahren (Art. 44 Abs. 1 aStGB). 15.8 Weisung Das psychiatrische Gutachten über C.________ empfiehlt eine ambulante psychotherapeutische Behandlung in Form einer Weiterbehandlung bei dessen bisherigen Fachärztin (pag.