Unter Berücksichtigung der stark verminderten Schuldfähigkeit von C.________ und des Asperationsprinzips ist die Einsatzstrafe um einen Monat auf insgesamt 18 Monate zu erhöhen. 15.5 Täterkomponenten 15.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse von C.________ wird vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1281 f., S. 48 f. der Urteilsbegründung) sowie den Leumundsbericht vom 31. Januar 2017 (pag. 1420 ff.) verwiesen. Unter anderem wuchs C.________ mit einer Zwangskrankheit auf. Dem ergänzenden Leumundsbericht vom 16. Oktober 2017 (pag.