Die Einsatzstrafe von 15 Monaten ist in Anwendung des Asperationsprinzips um zwei Monate auf insgesamt 17 Monate zu erhöhen. 15.4 Asperation Angriff Zur Strafzumessung betreffend des Tatbestands des Angriffs wird auf Ziff. III.14.4 hiervor und auf die vorinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 1275 und pag. 1281 bzw. S. 42 und S. 48 der Urteilsbegründung). Eine Strafe im Bereich von 90 Strafeinheiten bzw. drei Monaten erscheint dem Tatverschulden angemessen. Unter Berücksichtigung der stark verminderten Schuldfähigkeit von C._