_ war auch bei dieser Tat stark vermindert. Die subjektive Tatschwere wirkt sich insgesamt stark verschuldensmindernd aus, so dass ihm nurmehr ein leichtes Verschulden anzulasten ist. Die Strafe ist folglich markant auf angemessen erscheinende 120 Strafeinheiten bzw. vier Monate zu reduzieren. 15.3.4 Versuch und Asperation Eine konkrete Verletzung lässt sich der Handlung von C.________ nicht zuordnen. Er hatte jedoch keine Möglichkeit, den Erfolgseintritt zu beeinflussen.