aStGB) zu berücksichtigen. Der Erfolg blieb nicht aufgrund des Verhaltens von C.________ aus, sondern einzig aus Zufall. Es erfolgt daher nur eine relativ geringe Reduktion der Strafe um drei Monate. Die Einsatzstrafe beläuft sich somit auf 15 Monate Freiheitsstrafe. 15.3 Asperation qualifizierte einfache Körperverletzung (Versuch) 15.3.1 Strafrahmen Eine einfache Köperverletzung an einem Wehrlosen wird gemäss Art. 123 Ziff. 2 aStGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. 15.3.2 Objektive Tatschwere C.________ verübte einen nicht heftigen Fusstritt in die Oberkörpergegend des reglos am Boden liegenden Opfers.