23 15.2 Tatkomponenten versuchte schwere Körperverletzung 15.2.1 Objektive Tatschwere a) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts C.________ erschien erst nach den andern drei Mitbeschuldigten am Tatort, als die beiden Opfer bereits zu Boden gegangen waren. Er trat mindestens zehn Mal mit dem Fuss gegen den Kopf/Oberkörper des wehrlos am Boden liegenden H.________. Die Gefährdung des hochrangigen Rechtsguts von Leib und Leben des Opfers war bei diesem Vorgehen enorm hoch.