1443 f.). Ob die Reue und die gesundheitlichen Probleme von A.________ wirklich in Bezug zur Tat selbst stehen oder eher zu deren Folgen aufgrund des sicherlich belastenden Strafverfahrens gegen ihn, erscheint fraglich. 14.5.3 Strafempfindlichkeit Im Bericht von Dr. K.________ vom 8. Dezember 2017 heisst es, eine unbedingte Haftstrafe könnte sich im prognostischen Sinne sehr ungünstig mit tiefgreifenden Folgen erweisen (pag.