14.5 Täterkomponenten 14.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse von A.________ kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1275, S. 42 der Urteilsbegründung) und den Leumundsbericht vom 28. Dezember 2016 (pag. 1383 ff.) verwiesen werden. A.________ ist unauffällig aufgewachsen, hat eine Ausbildung absolviert und im Anschluss eine Stelle gefunden. Der im Berufungsverfahren ergänzend eingeholte Leumundsbericht vom 11. Oktober 2017 (pag. 1381 f.) brachte keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. A.________ gab an, dass Alkohol und Drogen kein Thema mehr seien (pag.