_ stand. Dieser verübte einen Fusstritt sowie mehrere Faustschläge gegen den Kopf seines Opfers. 14.4 Asperation wegen Angriffs Die Vorinstanz erachtete für den Angriff eine Strafe von drei Monaten als angemessen und erhöhte die Einsatzstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips um zwei Monate (pag. 1275, S. 42 der Urteilsbegründung). Die Kammer schliesst sich der – im Berufungsverfahren unbestritten gebliebenen – Argumentation der Vorinstanz vollumfänglich an. Die Straferhöhung um zwei Monate auf 23 Monate Freiheitsstrafe erscheint angemessen. 14.5 Täterkomponenten 14.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse