TRECHSEL/PIETH [Hrsg.], Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N. 21 zu Art. 47 StGB). A.________ stand im Tatzeitpunkt unter Alkohol- und Kokaineinfluss. Seine Blutalkoholkonzentration betrug zwischen 1.08 und 1.77 Promille (pag. 551 und 554), während über die Konzentration und die Beeinträchtigung durch das Kokain keine Aussage möglich war (pag. 552). Er war 19 Jahre alt und mit seinen gleichaltrigen männlichen Freunden früh morgens noch im Ausgang. Der Arztbericht von Dr. med. K.________ vom 8. Dezember 2017 (pag.