__ geschwächt habe. Nach dem behandelnden Arzt würden die bisherigen Befunde für eine nicht zu vernachlässigende charakterliche Unreife von A.________ vor und während der Tat sprechen. Der damals mehr oder weniger regelmässige Konsum von psychotropen Substanzen mit eindeutig missbräuchlichem Charakter habe erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten von A.________ gehabt (pag. 1440). Es ist entscheidend, über welches Mass an Entscheidungsfreiheit der Täter verfügte: Je leichter es für ihn gewesen wäre, die von ihm übertretene Norm zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung gegen sie und damit seine Schuld (BGE 117 IV 8 zitiert bei TRECHSEL/THOMMEN, in: TRECHSEL/PIETH