Er habe zu diesem Zeitpunkt noch beide Opfer als verantwortlich für die ihm ausgeteilten Schläge vor der Reitschule betrachtet. Er habe sich zudem nicht an der Attacke gegen I.________, der bereits in Bedrängnis gewesen sei, beteiligen wollen. Er habe also die zahlenmässige Übermacht im direkten Kontakt geradezu gemieden (pag. 1439).