Wegen der Persönlichkeitsstörung sei die Fähigkeit zur Einsicht in das Unrecht der Tat im Zeitpunkt der Tat höchstens in leichtem, wegen der Mischintoxikation bei einem epileptischen vorgeschädigten Zentralnervensystem aber in schwerem Grad vermindert gewesen. Ebenso sei wegen der Mischintoxikation die Fähigkeit, gemäss der Resteinsicht zu handeln, im Tatzeitpunkt in schwerem Grad ver-