Die Mischintoxikation zur Zeit der Tat mit Alkohol, Kokain und Cannabinoiden habe (bei einer anzunehmenden erhöhten cerebralen Vulnerabilität/Sensitivität auf zentralnervös wirkende Substanzen aufgrund seiner epileptischen Anamnese) eine schwere Bewusstseinsstörung bewirkt (pag. 911). Wegen der Persönlichkeitsstörung sei die Fähigkeit zur Einsicht in das Unrecht der Tat im Zeitpunkt der Tat höchstens in leichtem, wegen der Mischintoxikation bei einem epileptischen vorgeschädigten Zentralnervensystem aber in schwerem Grad vermindert gewesen.