Dieser erstattete am 2. September 2016 sein Gutachten (pag. 886 ff.). Er stellte fest, dass bei C.________ eine Persönlichkeitsproblematik vorliege, die forensisch einer mangelhaften geistigen Entwicklung entspreche. Die Mischintoxikation zur Zeit der Tat mit Alkohol, Kokain und Cannabinoiden habe (bei einer anzunehmenden erhöhten cerebralen Vulnerabilität/Sensitivität auf zentralnervös wirkende Substanzen aufgrund seiner epileptischen Anamnese) eine schwere Bewusstseinsstörung bewirkt (pag. 911).