Die Aussagen von C.________ wurden immer gerade dem jeweiligen Ermittlungsstand angepasst und erweisen sich als wenig hilfreich. Wie sowohl die Vorinstanz, die Generalstaatsanwaltschaft und auch die Verteidigung von C.________ ausführen, ist der Tritt auf der Videoaufnahme der Kamera 174 in der Sequenz 04:18:51 erkennbar. Die Qualität der Aufnahme ist hingegen zu schlecht, um die Heftigkeit und das Ziel des Trittes eindeutig erkennen zu können. Erkennbar ist hingegen, dass I.________ nach den bereits erlittenen Schlägen zusammengekrümmt am Boden lag. Es kümmerten sich bereits unbeteiligte Personen um ihn, als C.______