1464 f.). 10.2.3 Beweiswürdigung der Kammer C.________ sagte aus, beim Weggehen/Vorbeigehen habe er I.________ mit dem Fuss getreten (pag. 373 Z. 84 f.; pag. 381 Z. 57 ff.). Er sagte zunächst, der Tritt sei in die Beine gewesen (pag. 373 Z. 85). Am 22. April 2015 gab er nach Vorspielen der Videosequenz zu Protokoll, er habe auf den Kopf oder die Brust gezielt, einfach oben (pag. 383 Z. 183). In einer späteren Einvernahme gab er an, es sei in den Bauch gewesen. Auf Vorhalt der Videosequenz meinte er dann, er habe wohl gegen die linke Brustgegend getreten (pag. 393 Z. 243 ff.). Die Aussagen von C._____