Denn bei Verneinung einer versuchten schweren Körperverletzung sei eine versuchte einfache Körperverletzung zu prüfen. Hier sei offensichtlich eine Person getroffen worden, die nicht mehr in der Lage gewesen sei, sich zur Wehr zu setzen. Selbst wenn die Wehrlosigkeit nicht bejaht werden sollte, so sei C.________ wegen versuchter einfacher Körperverletzung schuldig zu sprechen. Es sei daran zu erinnern, dass I.________ am 11. April 2015 wegen Körperverletzung Strafantrag gestellt habe (pag. 1371 f.).