Er habe stets versucht, eine für ihn möglichst günstige Version zu präsentieren. Es sei einzuräumen, dass die Qualität der Videoaufnahme und auch ihr Aufnahmespektrum es nicht einfach machen würden, Intensität und Ausführungsart des Fusstrittes zu beurteilen. Erkennbar sei indessen, dass C.________ aus der Bewegung heraus einen Fusstritt in die Kopf- bzw. Oberkörpergegend des am Boden liegenden, schwer angeschlagenen und zusammengekrümmten Opfers ausführe. Es handle sich um ein dynamisches Geschehen, bei dem C.________ in keiner Wiese habe Gewissheit haben können, den sichtlich bereits arg mitgenommenen I.___