Es wird davon ausgegangen, dass er H.________ verfehlte oder zumindest nicht richtig traf, da dieser noch kurz aufrecht stehen blieb – und erst, nachdem A.________ zu Boden fiel, vor dem Bankomaten zu liegen kam. Etwas später riss er H.________ dann zu Boden und schlug drei bis vier Mal mit der Faust gegen den Kopf des regungslos am Boden liegenden Opfers (pag. 1249, S. 16 der Urteilsbegründung).