Die einzelnen Rollen bleiben unklar. Aus den Strafbefehlen gegen H.________ und I.________ (pag. 929/933) geht immerhin hervor, dass sie beide nicht am Streit unbeteiligte Drittpersonen waren, sondern vielmehr gemeinsam auftraten. Es ist zwar nicht nachgewiesen, dass auch H.________ erfolgreich tätlich wurde, dennoch war er Teil der Auseinandersetzung. Die Kammer geht zudem von einer relativ kurzen Zeitspanne zwischen den beiden Ereignissen aus. Alle Beschuldigten gaben an, der Grund für die Verfolgung der Opfer und den Angriff am Bahnhof sei die vorherige Auseinandersetzung bei der Reitschule gewesen. A._____