Sie gab sodann die Aussagen der Befragten zu den Geschehnissen wieder und entnahm diesen Folgendes: Erstens sei offensichtlich, dass der Faustschlag von I.________ auf eine Provokation von L.________ gefolgt sei, während die beiden späteren Opfer zunächst offensichtlich durchaus friedlich reagiert hätten, nachdem sie um Zigaretten angegangen worden seien. Zweitens bleibe unklar, wer von den Beschuldigten bei der Reitschule tatsächlich einen Schlag oder Tritt von I.________ abbekommen habe. Drittens sei offensichtlich, dass die vorhandenen Aussagen nicht erlauben würden, H.________ als Person zu bezeichnen, die L.________ oder einen der vier Beschuldigten geschlagen hätte.