II. Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung 7. Vorbemerkungen In der Nacht vom 10. auf den 11. April 2015, um ca. 04:18 Uhr morgens, kam es im Bahnhof Bern zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Dabei traten A.________, C.________, E.________ und G.________ als Angreifer gegen die beiden Opfer H.________ und I.________ auf. Die Auseinandersetzung wurde mehrheitlich von zwei Überwachungskameras im Bahnhof Bern aufgezeichnet (pag. 616). Die Täter verübten Fusstritte und Faustschläge gegen die beiden Opfer. Letztere trugen bei dieser Auseinandersetzung gemäss rechtsmedizinischen