Die Verfahrensleitung hiess den Antrag mit Verfügung vom 21. September 2017 gut und erkannte die Unterlagen zu den Akten (pag. 1342). Mit Eingabe vom 18. Dezember 2017 beantragte Rechtsanwältin B.________ auch den Arztbericht von Dr. med. K.________ vom 8. Dezember 2017 zu den Akten zu erkennen (pag. 1438). Dieser Antrag wurde von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 13. Februar 2018 ebenfalls gutgeheissen (pag. 1485). Von Amtes wegen wurden aktuelle Strafregisterauszüge sowie Leumundsberichte inklusive wirtschaftlicher Verhältnisse über alle drei Beschuldigten eingeholt (pag. 1342).