5 3. E.________ sei zur Tragung des auf ihn entfallenden Teils der erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. 4. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 5. E.________ sei eine angemessene Entschädigung für die Verteidigungskosten im oberinstanzlichen Verfahren zuzusprechen.