_ in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Er sei deswegen entsprechend dem erstinstanzlichen Urteil zu einer Freiheitsstrafe von 14 ½ Monaten zu verurteilen, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 9 Tagen. Der Vollzug dieser Strafe sei auf eine Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben.