Die mit Eingabe vom 15. Januar 2018 von Fürsprecher F.________ im Namen und im Auftrag von E.________ gestellten und begründeten Anträge lauteten folgendermassen (pag. 1456 f.): 1. Er sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. März 2017 bezüglich E.________ hinsichtlich der Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. H.________, Angriffs und versuchter einfacher Körperverletzung z.N. I.________ in Rechtskraft erwachsen ist.