_ sei zu einer angemessenen, 10 Monate nicht übersteigenden Freiheitsstrafe bei Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 3 Jahren zu verurteilen; verbunden mit der Weisung für die Dauer der Probezeit weiterhin die Therapie bei Frau Dr. med. J.________ zu besuchen. Die erstandene Polizei- resp. Untersuchungshaft von 12 Tagen sei an die Strafe anzurechnen. 3. Die auf Herrn C.________ entfallenden Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens seien ihm ganz und die des oberinstanzlichen Verfahrens seien ihm anteilsmässig aufzuerlegen. 4. Das Honorar für die im Rahmen der amtlichen Verteidigung von Herrn C.__