4 erteilen, sich während der Probezeit weiterhin einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen, solange dies von der behandelnden Medizinalperson als notwendig erachtet wird; 2.3 zu den auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. 3. E.________ sei zu 3.1 einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren zu verurteilen, die ausgestandene Haft sei anzurechnen; 3.2 den auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen.