2. C.________ sei 2.1 zusätzlich schuldig zu sprechen wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. von I.________; 2.2 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren zu verurteilen. Die ausgestandene Haft sei anzurechnen. Es sei ihm die Weisung zu