II. 1. A.________ sei zu 1.1 einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten zu verurteilen; hiervon seien 6 Monate unbedingt auszusprechen, unter Anrechnung der ausgestandenen Haft; für 24 Monate sei der teilbedingte Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren zu gewähren; 1.2 zu den auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen.