3.3 der ihm mit Strafbefehl BM 14 31559 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10.12.2014 für 12 Tagessätze Geldstrafe zu je CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen worden ist. 4. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 1. März 2017 in Bezug auf E.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als er wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. von H.________, Angriffs und versuchter einfacher Körperverletzung z.N. von I.________ schuldig gesprochen worden ist. II. 1. A.___