3. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 1. März 2017 in Bezug auf C.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 3.1 er wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. von H.________, Angriffs und Widerhandlung gegen das BetmG schuldig gesprochen worden ist; 3.2 er zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt worden ist; 3.3 der ihm mit Strafbefehl BM 14 31559 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10.12.2014 für 12 Tagessätze Geldstrafe zu je CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen worden ist.