2. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 1. März 2017 in Bezug auf A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 2.1 er wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. von H.________, Angriffs, Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit Personenwagen, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, einfacher Verkehrsregelverletzung, pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Personenwagen, Widerhandlung gegen das Waldgesetz und Widerhandlung gegen das BetmG schuldig gesprochen worden ist;