2 von 14 ½ Monaten, unter Festsetzung der Probezeit auf zwei Jahre, sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 10‘060.35 (pag. 1206 f.). 1.4 G.________ G.________ wurde vom Regionalgericht der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von I.________ und des Angriffs zum Nachteil von H.________ und I.________ schuldig erklärt. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 10‘160.35 verurteilt (pag. 1208 ff.).