Weiter wurde C.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 16‘806.45 verurteilt. Der ihm mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. Januar 2015 für eine Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wurde widerrufen, unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 an C.________ (pag. 1203 ff.). 1.3 E.________ E.________ wurde der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von H.________, des Angriffs zum Nachteil von H.________ und I.________