Er wurde verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu CHF 100.00 mit einer Probezeit von vier Jahren. Es wurde ihm die Weisung erteilt, sich weiterhin einer therapeutischen Behandlung bei seiner Ärztin zu unterziehen, solange diese es als notwendig erachtet, längstens jedoch bis zum Ablauf der Probezeit. Weiter wurde C.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 16‘806.45 verurteilt.