__ Im selben Urteil wurde C.________ freigesprochen von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von I.________. Er wurde hingegen schuldig erklärt der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von H.________, des Angriffs zum Nachteil von H.________ und I.________ und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er wurde verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu CHF 100.00 mit einer Probezeit von vier Jahren.