Dass eine sich dem Fahrzeug nähernde Person das Interesse eines Hundes weckt, hat daher nicht als aussergewöhnlich zu gelten und weist insbesondere auch nicht darauf hin, dass der Hund nicht fähig ist, sich auch den Befehlen entsprechend ruhig zu verhalten. Weitere Hinweise auf ein problematisches oder gar aggressives Verhalten des Hundes liegen keine vor, auch nicht, dass er während der Fahrt nicht ruhig im Kofferraum liegen würde. Auch der Charakter des vorliegend mitgeführten Hundes spricht daher nicht dafür, dass eine abstrakte Gefährdung vorgelegen hätte.