Dass der Hund beim Anhalten des Fahrzeuges auf die Rückbank kam, ist entgegen den Ausführungen der Vorinstanz nicht als Hinweis dafür zu sehen, dass es sich um einen unruhigen Hund handelt. Hunde verfügen im Allgemeinen über einen neugierigen Charakter und sind Menschen grundsätzlich zugeneigt. Dass eine sich dem Fahrzeug nähernde Person das Interesse eines Hundes weckt, hat daher nicht als aussergewöhnlich zu gelten und weist insbesondere auch nicht darauf hin, dass der Hund nicht fähig ist, sich auch den Befehlen entsprechend ruhig zu verhalten.