Dies auch wenn es dem Hund möglich gewesen wäre, über den heruntergeklappten Sitz nach vorne zu gelangen. Jedoch geht von einem Hund, der sich während der Fahrt frei im Fahrzeug bewegen könnte, nicht per se eine abstrakte Gefahr aus. Wie bereits erwähnt, müsste der Hund zumindest herumspringen, was er vorliegend nicht gemacht hat (vgl. WEISSENBER- GER, a.a.O., Art. 30 N 19).