Aufgrund der Grösse und des Gewichts des Hundes – dieser wiegt lediglich ca. 10 kg – hätte er bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h nach Ansicht der Kammer keinen erheblichen bzw. relevanten Schaden verursachen können. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz ist für die Kammer nicht nachvollziehbar, weshalb das leichtere Gewicht des Hundes die Gefahr eines Wurfgeschosses noch erhöhen soll. Denn je schwerer der Hund, desto gefährlicher könnte er bei einem abrupten Bremsmanöver als «Wurfgeschoss» werden, vor allem wenn er gegen den Sitz des Fahrers stösst.