Bei einer Bremsung mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h ist nicht davon auszugehen, dass der Hund derart heftig herumgeschleudert würde, dass er als Wurfgeschoss über die Rück- oder Vordersitze hinaus gelangt wäre. Die Kammer ist weiter der Ansicht, dass der Hund – selbst wenn er bei einer Bremsung herumgeschleudert worden wäre – nicht zu einer Gefährdung des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer geführt hätte. Aufgrund der Grösse und des Gewichts des Hundes – dieser wiegt lediglich ca. 10 kg – hätte er bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h nach Ansicht der Kammer keinen erheblichen bzw. relevanten Schaden verursachen können.