Zudem habe der Hund die Möglichkeit gehabt, auch während der Fahrt im Auto frei herumzuspringen und sich unkontrolliert zu bewegen. Das hin und her Bewegen des Hundes auf der Rückbank während der Verkehrskontrolle deute daraufhin, dass es sich vorliegend um einen Hund handle, der reagiere, wenn etwas sei. Der Beschuldigte verkenne die Unberechenbarkeit des Hundes, wenn er ausführe, der Hund bleibe während der Fahrt im Kofferraum (pag. 33 Z. 30). Auch wenn ein Hund grundsätzlich folgsam und sich Autofahrten gewohnt sei, handle es sich um ein instinktgesteuertes Tier, das impulsiv reagiere.