Das Auto habe eventuell getönte Scheiben gehabt und für die Zeugin sei möglicherweise gar nicht sichtbar gewesen, ob der Hund sich bereits auf dem Rücksitz befunden habe, als sich das Fahrzeug der Kontrolle näherte. Möglicherweise habe sich das Tier zunächst im Kofferraum aufgehalten und sei erst danach nach vorne gekommen, so wie dies der Beschuldigte behauptet habe. Erstellt sei hingegen, dass sich der Hund zum Zeitpunkt der Kontrolle auf dem Rücksitz befunden habe, sich auf diesem und auf der Mittelkonsole hin und her bewegte habe, und der Beschuldigte nach einigen Minuten, ohne den Hund vorher gesichert zu haben, davongefahren sei.